Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen zur Verwendung gegenu ber Unternehmen im Sinne des BGB

1. Allgemeines

1.1 Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese - unsere - Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen, die der Schriftform bedu rfen, zugrunde.
1.2 Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt mit der übersandten Auftragsbesta tigung durch uns zustande.
1.3 Unsere allgemeinen Gescha ftsbedingungen gelten auch fu r alle zuku nftigen Gescha fte mit demselben Besteller, ohne dass diese nochmals zugesandt werden mu ssen und auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdru cklich auf sie Bezug genommen haben.
1.4 Die zum Auftrag geho renden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Kostenvoranschla ge, Informationen ko rperlicher und unko rperlicher Art sowie Gewichtsangaben sind verbindlich. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgema ß.
1.5 Daru ber hinaus behalten wir uns insbesondere konstruktive Ausfu hrungsa nderungen, Verbesserungen der Bauart und Ausfu hrung, Eigentums- und das Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen, Kostenvoranschla gen, Zeichnungen und A hnlichem vor.
1.6 Unsere Angebotsunterlagen du rfen weder kopiert noch Dritten zuga nglich gemacht werden. Sie sind uns sofort zuru ckzugeben, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

2. Preise und Zahlungen

2.1 Die angegebenen Preise in unseren Angeboten sind Europreise. Sie gelten soweit nicht anders im Vertrag vereinbart FCA Essen gemäss ICC-Incoterms 2010 - ausschließlich Verpackung.
2.2 Fu r die Preise sind ausschließlich unsere Auftragsbesta tigungen maßgebend.
2.3 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Weitere Nebenkosten wie zum Beispiel Verpackung, Versicherung sowie sa mtliche Zo lle und Steuern hat der Besteller zu tragen.
2.4 Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten. Sie haben innerhalb von 30 Tagen (Lohnleistungen innerhalb von 10 Tagen) zu erfolgen. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fa llig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
2.5 Bei U berschreitung der Zahlungsfrist werden als Jahreszinsen 3 % u ber den jeweiligen Diskontzinssatz erhoben, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
2.6 Bei Verschiebung von Lieferterminen auf Wunsch des Bestellers oder aus anderen Gru nden ist die Zahlung zu leisten, als wa re vertragsgema ß geliefert worden.

3. Liefertermin

3.1 Der Liefertermin ergibt sich aus den Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.
3.2 Die Einhaltung der Lieferzeit durch uns setzt voraus, dass alle technischen und kaufma nnischen Einzelheiten zwischen den Vertragsparteien gekla rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfu llt hat.
3.3 Ho here Gewalt, Arbeitska mpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, berechtigen uns selbst bei garantierter Lieferzeit zur angemessenen Verla ngerung der Lieferzeit oder zum ganzen oder teilweisen Ru cktritt vom Vertrag, ohne dass dem Besteller Schadensersatzanspru che zustehen.
3.4 Bei Nichtabnahme der Ware durch den Besteller ko nnen wir statt der Erfu llung des Kaufvertrages, Schadenersatz verlangen.
3.5 Die Liefertermin ist fristgerecht eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu seinem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde.
3.6 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gru nden verzo gert, die der Besteller zu verantworten hat, werden ihm - beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft - die durch die Verzo gerung entstandenen Kosten berechnet.

4. Gefahrenu bergang und Abnahme

4.1 Es gilt die Lieferung FCA Essen gemäss ICC-Incoterms 2010
4.2 Die Gefahr geht an den Besteller u ber, sobald der Liefergegenstand verladen bzw. übergeben ist.
4.3 Teillieferungen sind zula ssig, soweit fu r den Besteller zumutbar.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sa mtlichen von uns gelieferten Waren solange vor, bis sa mtliche Forderungen gegen den Besteller aus dem Liefervertrag beglichen sind.
5.2. Wir liefern ausschliesslich unter dem Einschluss des verlängerten Eigentumvorbehaltes.
5.3 Sollten die Liefergegensta nde oder das Grundstu ck auf dem sie aufgestellt sind gepfa ndet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte in Anspruch genommen werden z.B. in Folge von Zwangsverwaltung so ist der Besteller verpflichtet, sofort auf die Eigentumsrechte von uns hinzuweisen und uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.

6. Ma ngelanspru che

6.1 Lieferscheine und Abnahmebescheinigungen oder ähnliches sind vom Kunden durch Unterschrift zu besta tigen. Etwaige Beanstandungen sind auf den Bescheinigungen zu vermerken oder innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die fristgema ße Beanstandung so gelten die Lieferungen und alle Arbeiten als angenommen und genehmigt.
6.2 Die Ma ngelhaftung bezieht sich nicht auf natu rliche Abnutzung, ferner nicht auf Scha den in Folge fehlerhafter Benutzung/Betrieb, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafter Standortsituation, ungeeigneter Behandlung, u berma ßiger Beanspruchung, oder anderer Einflu sse.
6.3 Nimmt der Besteller oder ein Dritter ohne Zustimmung von uns Vera nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht fu r die daraus entstandenen Folgen. Dementsprechend erlischt umgehend die Gewa hrleistung.
6.4 Soweit nicht anders vereinbart, betra gt die Gewa hrleistungszeit 24 Monate nach Lieferung/Leistung.

7. Gerichtsstand

Fu r eventuelle Streitigkeiten aller Art ist der Gerichtsstand Essen.

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